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Unterkunft vermieten

Es gibt vielzählige Versicherungsangebote für jede erdenkliche Gefahrensituation, aber welche benötigen Sie für Ihre Monteurunterkünfte tatsächlich? Was ist unbedingt notwendig? Von Gebäudeversicherung bis Haftpflichtversicherung – wofür brauchen Sie welche? Was schützt Ihren Eigentum? Was Ihre Gäste und was Sie selbst?

Wohngebäudeversicherung

Durch Unwetter, Sturm, Blitzeinschlag oder beispielsweise Schnee können große Schäden hervorgerufen werden – denken Sie allein mal an einen Rohrbruch. Gerade weil Ihre Monteurunterkünfte vielleicht nicht dauerhaft bewohnt sind, wird der Schaden auch oft nicht gleich bemerkt. Eine Gebäudeversicherung ist da in jedem Fall zu empfehlen – natürlich können Sie dabei aber je nach Lage Ihre Monteurunterkünfte auf verschiedene Deckungen verzichten. Haben Sie zum Beispiel Monteurzimmer fern jeglicher Flüsse und Meere, brauchen Sie natürlich keine Absicherung gegen Hochwasser. Überlegen Sie also, durch was Ihre Unterkünfte bedroht sein können und erhalten Sie so günstigere Versicherungsprämien. Sie sollten hier aber darauf achten, dass beispielsweise das Carport und/oder die Garagen mitversichert sind.

Bei dieser Versicherung werden folgende Komponenten in verschiedenen Kombinationen abgedeckt:

  • Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Unwetterschäden durch Hagel und Sturm
  • Wasserschäden z.B. durch Rohrbruch
  • Elementarschäden durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmungen

Durch ein Feuer kann sehr schnell ein Totalschaden entstehen – Brandschutz ist hier also die wichtigste Komponente.

Sind Sie nicht Besitzer des ganzen Gebäudes, brauchen Sie sich in der Regel auch nicht um eine solche Gebäudeversicherung kümmern – sie liegt dann in den Händen der zuständigen Hausverwaltung.

Hausratversicherung

1. für private Vermietung

Eine Wohngebäudeversicherung deckt nur Schäden am stehenden Gebäude ab – nicht die, die am Hausrat entstehen. Natürlich können Sie hier auch einigen Schäden vorbeugen, natürlich aber nicht allen. Dafür gibt es Hausratversicherungen. Insbesondere ist eine Hausratversicherung dann zu empfehlen, wenn sich Einrichtungsgegenstände nicht einfach ersetzen lassen. Der Leistungsumfang einer Hausratversicherung bezieht sich auf alle Gegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden können – von Kleidung bis Mobiliar.

Dabei können folgende Schäden abgedeckt werden:

  • Einbruch
  • Feuer
  • Unwetterschäden
  • Vandalismus
  • Wasserschäden
  • elementare Schäden

Auch Aufräumungskosten oder Mietverluste – beispielsweise durch einen Sturm – können erstattet werden.

2. bei gewerblicher Vermietung

Im Normalfall decken Hausratversicherungen den Hausrat gewerblich genutzter Räume nicht ab – auch wenn das nicht grundsätzlich bei allen Anbietern vollständig ausgeschlossen ist. Bei einer gewerblichen Vermietung bietet sich eine Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung genannt, an.

Die Inhaltsversicherung Gewerbe versichert sämtliche zum Gewerbe gehörenden Maschinen, Anlagen, Geräte und sonstiges Inventar. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den Gefahren des Verlustes seiner materiellen Betriebsgrundlage und sichert damit unmittelbar die Existenz. Generell schützt die Inhaltsversicherung Gewerbe vor den Gefahren von Feuer, Wasser, Blitzschlag, Hagel, Sturm, Glasbruch, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. In der Regel empfiehlt es sich, die Inhaltsversicherung Gewerbe mit einer Betriebsausfallversicherung/Betriebsunterbrechungsversicherung zu koppeln, da Sie die entstandenen Schäden sehr wahrscheinlich nicht von heute auf morgen ersetzen können werden. Bei einem Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung sollten Sie die zu versichernden Sachen sehr gut kennen und die Gefahren entsprechend realistisch kalkulieren können.

Doch wie sieht es mit der Haftung aus? Sie als Vermieter von Monteurunterkünften müssen sich auch über eine Gebäudehaftpflichtversicherung bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung Gedanken machen.

Betriebshaftpflichtversicherung und Hauseigentümerhaftpflichtversicherung

Wenn man einen Schaden verursacht, ist man in der Regel mit einer privaten Haftpflichtversicherung gegen die finanziellen Folgen geschützt. Für Sie als Vermieter/Beherbergungsbetreiber reicht das allerdings nicht aus. Sie haben eine umfangreiche Verkehrssicherungspflicht – kommt es aufgrund von Verletzung Ihrer Pflicht zu Unfällen, kann es schnell sehr teuer werden. Außerdem können natürlich auch Schäden ohne Ihr aktives Verschulden auftreten. Haben Sie einen Beherbergungsbetrieb gegründet, brauchen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung – ansonsten eine Hauseigentümerhaftpflichtversicherung. Beide decken berechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie – umfassen Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfälle für Dritte, die bei Ihnen einen Schaden erleiden. Auch Verlust oder Beschädigung des Eigentums Ihrer Gäste sind inbegriffen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt dann zusätzlich auch entsprechende Ansprüche gegen Ihre Mitarbeiter ab.

Rechtsschutz für Hauseigentümer

Wer Wohnraum vermietet, für den kann eine Rechtsschutzversicherung für vermietete Häuser oder Wohnungen sinnvoll sein. Hier ist natürlich zu unterscheiden, ob Sie privat oder gewerblich vermieten. Sollten Sie privat vermieten, klären Sie, ob und in welcher Weise Ihre private Rechtsschutzversicherung greift!

Tipp: Die Versicherungsbeiträge können Sie sich im Internet von vielen verschiedenen Anbietern holen. Ein Vergleich ist immer gut! Es gibt große Unterschiede bei der Höhe der Prämien und auch beim Versicherungsschutz.

Was sollten Sie noch bedenken?

Wo befinden sich Ihre Monteurunterkünfte? Wie oft sind sie bewohnt und welche Gefahren bestehen möglicherweise? Die Lage Ihrer Unterkunft (z.B. an einem Ufer) kann sehr spezielle Versicherungen nötig werden lassen. Haben Sie einen Wachhund? Wie sieht es mit Geräten und Fahrzeugen aus?

Die veröffentlichten Informationen auf monteurzimmer.de wurden mit großer Gewissenhaftigkeit recherchiert und erarbeitet, sind jedoch niemals als einzige Quelle zu benutzen. Gerade in rechtlichen Fragen sollten Sie sich bei Entscheidungen entsprechenden fachlichen Rat einholen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für eventuell getroffene Entscheidungen und deren Folgen bzw. für eventuell abgeschlossene Verträge.