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Die City Tax oder auch Bettensteuer betrifft zahlreiche Unterkünfte mit Kurzzeitvermietung. Hat die Gemeinde am Immobilienstandort eine solche Steuer festgelegt, müssen Vermieter sich mit Themen wie der korrekten Preisangabe und der Abrechnung beschäftigen. Erfahren Sie in folgendem Artikel, was es mit der City Tax auf sich hat, wie sie korrekt angegeben wird und welche Auswirkungen die Steuer auf den Preis hat. 

Definition: Was ist die City Tax?

Als City Tax wird eine kommunale Abgabe bezeichnet, die für entgeltliche Übernachtungen in vielen deutschen Städten erhoben und auch als Kulturförderabgabe oder Bettensteuer bezeichnet wird. Auch in zahlreichen weiteren europäischen Ländern müssen entsprechende Gebühren gezahlt werden.

In der Regel dienen die Einnahmen den Städten zur Förderung von Kultur, Tourismus und Infrastruktur. Die Stadt Weimar erhebt die Gebühr für Übernachtungsgäste bereits seit 2005. Seit der Umsatzsteuersenkung auf Hotelübernachtungen von 19 auf 7 % haben zahlreiche weitere Städte und Gemeinden eine entsprechende Steuer eingeführt.

Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Preis der Übernachtung und wird vollständig an die Stadt bzw. Gemeinde abgetreten. Festgelegt wird sie durch das jeweils zuständige Finanzamt. Teilweise gibt es Ausnahmen in Form von Befreiungen oder Ermäßigungen für Geschäftsreisende oder Minderjährige.

Die City Tax wird vom Vermieter getragen, kann aber an die Gäste weitergereicht werden. So entstehen Ihnen als Vermieter keine Zusatzkosten.

Es ist nicht verpflichtend, die Bettensteuer auf der Rechnung separat auszuweisen.

Weitere häufig genutzte Begriffe für die City Tax

  • Tourismussteuer
  • Übernachtungsabgabe
  • Beherberbungssteuer
  • Ortstaxe
  • Gästetaxe
  • Infrastrukturförderabgabe
  • Tourismusabgabe
  • Übernachtungssteuer

Wo gilt die City Tax in Deutschland?

In Deutschland wird die City Tax in zahlreichen Städten und Gemeinden erhoben – insbesondere dort, wo viel Tourismus herrscht.

Dabei gibt es Unterschiede in der Höhe und teilweise auch in den Geltungsbereichen. Häufig wird aber kein Unterschied mehr zwischen Geschäftsreisen und privaten Aufenthalten mehr gemacht.

In Berlin beträgt die Höhe seit Jahresbeginn 2025 7,5 % sowohl für berufliche als auch für private Übernachtungen, während sie in Köln bei 5 % liegt.

In Hamburg muss ebenfalls für jede Übernachtung privater und beruflicher Natur die Kultur- und Tourismustaxe gezahlt werden. Hier beträgt die Höhe zwischen 50 Cent und 4 €, abhängig vom Übernachtungspreis. In Frankfurt besteht ein fester Betrag von 2 € pro Person und Übernachtung.

Weimar hat bereits 2005 die Kulturförderabgabe eingeführt und unterscheidet bei der Abgabenhöhe je nach Größe des Beherbergungsbetriebs und der Zimmerart. Die Summe liegt hier zwischen 1,10 € und 3 €.

Ob für Ihre Unterkunft eine Bettensteuer gezahlt werden muss und wie hoch der Betrag ist, erfahren Sie in der Regel auf der Website der Stadt bzw. Gemeinde.

Übersicht über ausgewählte Städte

StadtHöhe der Abgabe
Berlin7,5 % des Übernachtungspreises
Bonn6 % des Übernachtungspreises
Bremen5 % des Übernachtungspreises (nicht mehr als 7 zusammenhängende Übernachtungen)
Dortmund7,5 % des Übernachtungspreises
Dresden6 % des Übernachtungspreises
Essen5 % des Übernachtungspreises (ab August 2025)
Flensburg7,5 % des Übernachtungspreises
Frankfurt am Main2€ pro Person und Übernachtung
HamburgStaffelung nach Übernachtungspreis (zw. 50 ct und 4 €)
Heidelberg3,50 € pro Person und Übernachtung (ab Juli 2025)
Köln5 % des Übernachtungspreises
Leipzig5 % des Übernachtungspreises
Trier3,5 % des Übernachtungspreises
Wismar5 % des Übernachtungspreises
WeimarStaffelung nach Beherbergungsgröße & Zimmerart (zw. 1,10 € & 3 €)
(Stand: 26.06.2025)

Muss ich die City Tax im Vermieter-Konto angeben?

Ob die City Tax im Vermieter-Konto angegeben werden muss, hängt davon ab, wie die Steuer in den Preis einkalkuliert wurde.

Erhebung zusätzlich zum Übernachtungspreis: Es besteht eine Pflicht zur Angabe im Vermieter-Konto. Wichtig ist, dass die City Tax nur im dafür vorgesehenen Preisfeld angegeben werden darf und nicht im Beschreibungstext des Inserats.

City Tax ist bereits im Preis enthalten: Die Angabepflicht der Bettensteuer im Vermieterkonto entfällt.

Wie beeinflusst die City Tax den Brutto-Endpreis?

Die Angabeart im Inserat entscheidet über den angezeigten Brutto-Endpreis. Bei Angabe der City Tax im dafür vorgesehenen Preisfeld wird diese automatisch zum Brutto-Endpreis für den Gast hinzugerechnet. Dies sorgt für mehr Transparenz bei den Gästen.

Gibt es keine Angabe im Preisfeld, geht das System davon aus, dass die City Tax bereits im Übernachtungspreis enthalten ist.

Was ist der Unterschied zwischen City Tax und Kurtaxe?

Häufig werden die Begriffe City Tax und Kurtaxe synonym verwendet. Allerdings bestehen Unterschiede zwischen den beiden Abgaben.

City Tax: Bei der City Tax steht der Vermieter in der Zahlungspflicht. Die Kosten kann er aber über den Gesamtpreis an den Gast weiterreichen. Die Summe wird im Brutto-Endpreis angegeben. Die Abgabe dient der jeweiligen Stadt bzw. Kommune als zusätzliche Einnahmequelle und fließt sowohl in die Tourismusförderung als auch in die Haushaltskasse.

Kurtaxe: Die Kurtaxe wird durch den Gast selbst an die Gemeinde entrichtet. Die Kosten werden in der Regel separat ausgewiesen. Bei der Kurtaxe handelt es sich um eine klassische Tourismusabgabe in ausgewiesenen Kur- und Erholungsorten. Die Einnahmen kommen der touristischen Infrastruktur zugute. Zudem erhalten Gäste häufig kostenlose oder vergünstige Eintritte zu kulturellen Einrichtungen vor Ort.

Beide Steuervarianten fallen in der Regel pro Gast und Nacht an. Die Höhe unterscheidet sich von Ort zu Ort und bei der Kurtaxe oftmals auch je nach Saison.

Wie gebe ich die City Tax korrekt an?

Bei monteurzimmer.de finden Sie mit „City-Tax“ ein eigenes Feld zur Eingabe. Dort stehen zwei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

Prozentual: z. B. 7,5 % des Übernachtungspreises

Fester Betrag: z. B. 2,50 € pro Person und Nacht

Die passende Variante ist abhängig vom Standort und den dort geltenden kommunalen Vorgaben.

Was passiert, wenn ich die City Tax nicht angebe?

Wird von Ihnen keine City Tax eingetragen, gilt der angegebene Übernachtungspreis als Brutto-Endpreis. Es ist nicht gestattet, im Inserat separate Hinweise zur City Tax zu hinterlegen.

Das nicht korrekte Abführen der Bettensteuer an die Gemeinde kann Bußgelder nach sich ziehen.

Was gilt für Umsatzsteuer (USt) und Zusatzleistungen?

In den meisten Fällen ist der Übernachtungspreis inklusive der City Tax umsatzsteuerpflichtig. Hier gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Zusatzleistungen, welche direkt in Zusammenhang mit der Beherbergung stehen und Bestandteil des Übernachtungspreises sind, unterliegen ebenfalls dem geringeren Steuersatz. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise das Stellen von Bettwäsche oder die Endreinigung (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG).

Für weitere eigenständige Leistungen wie das Anbieten von Frühstück oder eine gesondert bepreiste Endreinigung gilt der volle Umsatzsteuersatz von 19 %. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil 2013 entschieden (BFH, Urteil vom 24.04.2013, Az. XI R 3/11).

Wichtig: Alle auf monteurzimmer.de angezeigten Preise sind stets Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer.

Geltende Besonderheiten für Österreich und grenzüberschreitende Vermietung

Für in Deutschland gelegene Unterkünfte, die auf monteurzimmer.at gelistet werden, gelten die deutschen Vorschriften zur Preisangabe und der City Tax.

Anders verhält es sich, wenn die Unterkünfte auch in Österreich liegen. Dann gelten auch die österreichischen Preisvorgaben.

Zusammenfassung

Der korrekte Umgang mit der City Tax ist für Vermieter Pflicht und besonders wichtig für eine rechtskonforme Preisgestaltung bei Kurzzeitvermietungen.

Es gilt, dass Vermieter dazu verpflichtet sind, die City Tax anzugeben, sofern sie von der Stadt bzw. Gemeinde erhoben und separat weiterberechnet wird. Eine Pflicht zur Angabe besteht nicht, wenn keine Bettensteuer erhoben wird oder die Kosten bereits im Gesamtpreis enthalten sind.

Die richtige Angabe schützt Sie als Vermieter vor potenziellen rechtlichen Konsequenzen durch Nichteinhaltung der Vorgaben sowie vor möglichen Missverständnissen mit Ihren Gästen.