Eine Marke der Funke Mediengruppe
Unterkunft vermieten
Nicht jede der im Verzeichnis aufgeführten Unterkunftsarten wird typischerweise als Monteurzimmer vermietet. Doch vor allem in der Nebensaison stellen die folgenden Unterkunftsarten eine gute Möglichkeit dar, um Monteure als Gäste zu werben und für eine hohe Auslastung zu sorgen. Wir haben in einer Übersicht für Sie die verschiedenen Unterkunftsarten zusammengefasst und erklärt. Somit können Sie als Vermieter herausfinden, welche Art der Unterkunft Sie bewerben und worauf es ankommt.

Apartmenthotel bzw. Aparthotel

In einem Apartmenthotel bzw. Aparthotel geschieht die Unterbringung der Gäste/Monteure in Studios und/oder Apartments. Diese Unterkunftsart zählt zur Kategorie Hotel.

Boardinghouse bzw. Serviced Apartment

Ein Boardinghouse ist eine Unterkunft in urbaner, d.h. städtischer Umgebung. Die Beherbergung erfolgt meistens über einen längeren Zeitraum als in einem Hotel oder in einer Ferienwohnung. Charakteristisch für ein Boardinghouse ist das Serviceangebot. Was genau zu dem Service gehört, hängt von dem jeweiligen Vermieter ab. Typisch sind hier u.a. Angebote wie Frühstück, Brötchenservice, Minibar, Zeitungen oder Restauration.

Ferienhaus

In einem Ferienhaus findet sich alles wieder, was es in einem „normalen“ Haus auch gibt. Ein Badezimmer, eine Küche und natürlich Wohn- und Schlafzimmer. Das Ferienhaus ist eine eigenständige Unterkunft. Hinzu kommt, dass der Zugang zum Ferienhaus nicht über ein anderes Gebäude geschieht und es in der Regel freistehend ist.

Ferienhof / Bauernhof

Viele Landwirtschaftsfamilien vermieten auf ihrem Bauernhof Ferienwohnungen. Diese befinden sich beispielsweise in ausgebauten Scheunen, Altenteilen, im Wohnhaus oder in gesonderten Gebäuden. Vor allem für Familien mit Kindern ist ein Urlaub auf dem Ferienhof spannend.

Ferienwohnung bzw. FeWo

Zu einer Ferienwohnung (Abk.: FeWo) gehört ein Badezimmer und eine Küche. Es ist eine für sich abgeschlossene Wohneinheit in einem Haus.

Fremdenheim

Ein Fremdenheim ist ein Pensionsbetrieb der einfachen Art.

Gästehaus

Die Bezeichnung Gästehaus ist ein anderes Wort für eine Pension. (Die Beschreibung der Pension finden Sie weiter unten.)

Gasthof

Ein Gasthof ist eine Kombination aus Restaurant/Gaststätte und Beherbergungsbetrieb. Gasthöfe finden sich meistens in ländlichen Gegenden. Die Betreiber bieten neben Essen und Trinken eben auch Zimmer oder Wohnungen an.

Hotel

Laut dem Deutschen Tourismusverband sollte ein Hotel mindestens 20 Zimmer haben. Ein Hotel zeichnet sich durch eine Rezeption, Serviceleistungen, (tägliche) Zimmerreinigung und zusätzliche Räumlichkeiten wie Fitnessraum, Wellness, Bar o. Ä. aus. In den meisten Fällen gehört auch ein Restaurant zum Hotel.

Hotel garni

Dies ist ein Hotel mit einem etwas geringeren Serviceangebot. Der Beherbergungsbetrieb „Hotel garni“ bietet Frühstück, Trinken und eventuell kleine Speisen an.

Jugendherberge

In einer Jugendherberge kehren überwiegend junge Gäste ein, die nur eine kurze Zeit dort bleiben. Es werden zwar Speisen und Getränke angeboten, jedoch nur für die Hausgäste der Jugendherberge. Häufig können die Gäste auch an Freizeitaktivitäten teilnehmen, die von der Herberge aus angeboten und organisiert werden.

Motel

Der Unterschied zwischen einem Hotel und einem Motel besteht in den Parkmöglichkeiten und der Straßenanbindung. Ein Motel zeichnet sich durch gute Parkmöglichkeiten direkt vor der Unterkunft aus. Somit eignet sich ein Motel besonders gut für Berufsreisende und Monteure, die einen Abstellplatz für ihre Fahrzeuge benötigen.

Pension

Eine Pension ähnelt einem Hotel, das Serviceangebot fällt jedoch geringer aus. Speisen und Getränke werden von einer Pension nur für Hausgäste angeboten.

Privatzimmer bzw. Privatunterkunft

Wenn Vermieter höchstens acht Betten anbieten, nennt man diese in der Regel Privatzimmer oder Privatunterkunft. Meistens befinden sich die Zimmer (bzw. Apartments oder Ferienwohnungen) in dem privaten Haus des Vermieters. [Anm.: Dies ist ausdrücklich keine steuerrechtliche Bezeichnung/Einordnung.]

Bezeichnung von Zimmerarten

Für unterschiedliche Zimmer gibt es verschiedene Bezeichnungen. Wir erklären Ihnen kurz und knapp, was hinter welchem Begriff steckt.

Apartment

Ein Apartment, auch Appartement geschrieben, hat im Prinzip alles, was auch eine Ferienwohnung zu bietet hat. Der wesentliche Unterschied besteht allerdings darin, dass es anstatt einer Küche meist nur eine kleine Kochnische gibt.

Doppelzimmer

Zimmer mit einem Doppelbett oder auch zwei einzelnen Betten, die nebeneinander stehen.

Einzelzimmer

Ein Einzelzimmer bietet in der Regel nur einen Schlafplatz für eine Person.

Familienzimmer

Ein Zimmer für drei oder mehr Personen, in dem eine ganze Familie schlafen kann. Mindestens zwei der Schlafplätze sollten für Erwachsene ausgelegt sein.

Maisonette

Ferienwohnung über zwei Etagen, die über eine (Innen-)Treppe miteinander verbunden sind.

Mehrbettzimmer

Wenn in einem Zimmer mindestens drei Personen schlafen können, nennt es sich Mehrbettzimmer.

Schlafsaal

Großes Mehrbettzimmer in dem mehrere Betten sind. Schlafsäle werden meist von zusammengehörigen Gruppen bewohnt.

Studio

Befindet sich die ganze Unterkunft bzw. die Wohneinheit in einem einzigen Raum mit Kochnische, so wird es als Studio bezeichnet.

Zweibettzimmer

Der Unterschied zwischen einem Zweibettzimmer und einem Doppelzimmer besteht darin, dass die Betten getrennt voneinander stehen, und somit nicht für Paare geeignet.

Penthousewohnung

Eine Penthousewohnung befindet sich im obersten Stock eines mehrgeschossigen Gebäudes bzw. Hochhauses und verfügt über eine Dachterrasse.

Anm.: Bei den Beschreibungen haben wir uns an den Angaben des Deutschen Tourismusverbandes orientiert.

Die veröffentlichten Informationen auf monteurzimmer.de wurden mit großer Gewissenhaftigkeit recherchiert und erarbeitet, sind jedoch niemals als einzige Quelle zu benutzen. Gerade in rechtlichen Fragen sollten Sie sich bei Entscheidungen entsprechenden fachlichen Rat einholen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für eventuell getroffene Entscheidungen und deren Folgen bzw. für eventuell abgeschlossene Verträge.