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Unterkunft vermieten

Eine Frage, die nicht gerade auf viel Freude stößt. Ein offener Mietbetrag ist immer wieder eine ärgerliche und nervenaufreibende Angelegenheit. Doch Ihnen sind dabei gewiss nicht die Hände gebunden, vielmehr stehen verschiedene Möglichkeiten offen, wie Sie ausstehende Mieten einfordern können.

Zum Sachverhalt Mietrückstand

Grundlage zur Erklärung des Begriffes Mietrückstand ist Ihr Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag, den Sie individuell mit Ihren Mietern schließen. Wichtig ist, dass dieser Mietvertrag mit sehr großer Sorgfalt gestaltet wird. Das meint für Sie im Konkreten: Alle Zahlungsbedingungen, worunter die Fälligkeit, Höhe und Fristen aufgezählt werden können, müssen transparent geklärt werden. Es ist also wichtig, einen bestimmten Termin festzulegen, der für die Mietenden als striktes Fälligkeitsdatum der Mietzahlung gilt. Hier sollten sich Ihre Vereinbarungen vor allem nach Art der Vermietung und Buchungsdauer richten. Kommt es aber nun zu dem Fall, dass der Mieter bis zu jenem Termin nicht bezahlt hat, so ist die Miete automatisch in Verzug. Damit steht es Ihnen zu, auf die Einhaltung der Vereinbarungen zu plädieren.

Ihre Möglichkeiten bei ausbleibender Miete

Offene Mietforderung können vielerlei Gründe haben. Deswegen sollte zunächst einmal das persönliche Gespräch mit dem Mieter gesucht werden. Bitten Sie den Mieter, den Rückstand binnen einer einwöchigen Frist zu begleichen. Sollte es tatsächlich an Zahlungsschwierigkeiten liegen, können Sie eventuell eine Ratenzahlung oder Mietbürgschaft anbieten.

Abmahnung formulieren

Werden diese Vorschläge allerdings abgelehnt und es kommt weder ein vernünftiges Gespräch, noch ein Ergebnis zustande, kann selbstverständlich noch eine schriftliche Abmahnung formuliert werden. In dieser fordern Sie den säumigen Mieter nun in der Schriftform dazu auf, die ausstehende Miete zu zahlen und der Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Sollte es am Ende zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, ist ein solches Schriftstück immer von großem Vorteil und dient als rechtliche Grundlage. 

Rechtlicher Beistand

Überdies können Sie auch die Option nutzen, einen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen. Oft ist es der Fall, dass alleine die Präsenz eines rechtlichen Beistands ausreicht, um die Angelegenheit schnell zu klären. Beachten Sie aber unbedingt, dass hier Kosten anfallen. Darauf beziehend sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Rechtsschutzversicherung halten, ob diese für jegliche Kosten Ihres Rechtsanwalts aufkommt. Ist dies nicht der Fall oder Sie verfügen erst gar nicht über eine solche Versicherung, sollten Sie abwägen, inwieweit sich die Zusatzkosten lohnen. Denken Sie dabei auch immer den schlimmsten Fall: Es kann durchaus sein, dass eine Insolvenz der Mietenden vorliegt und Sie für alle Kosten aufkommen müssen. 

Inkassounternehmen beauftragen

Genau deshalb möchten wir Sie noch mit weiteren Eventualitäten vertraut machen: Beispielsweise das Beauftragen einer Inkassofirma. Nach wie vor bekommen Sie dann den vollen Umfang der Miete und der säumige Gast muss für die Kosten der Inkassofirma in Form einer Aufzahlung aufkommen. 

Mahnbescheid

Sollte dies nicht in Ihrem Sinne sein, ist es möglich einen Mahnbescheid bei Ihrem zuständigen Amtsgericht oder auch online zu beantragen. Nachdem Sie den Mahnbescheid erlassen haben, wird dieser an den Mietschuldner geschickt. Gewiss können Mieter dann dagegen Einspruch einlegen. Das sollten Sie keineswegs außer Acht lassen. Über den Einspruch und das weitere Vorgehen entscheidet letztlich das zuständige Gericht. Kommt es dennoch zu keinem Einspruch und die Forderung ist nach wie vor offen, können Sie einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Ein solcher Antrag ist aber frühestens 14 Tage nach der Zustellung des Mahnbescheids möglich. 

Wenn das Mahngericht schließlich den Vollstreckungsbescheid aussendet, hat der Titel eine Gültigkeit von insgesamt 30 Jahren. Binnen dieser Zeit können Sie die Schulden mittels Gerichtsvollzieher einfordern. Es steht Ihnen am Ende offen, wann und wie Sie dies tun möchten. Allemal kommt Ihnen die Möglichkeit zu, eine Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Lohn- oder Sachpfändung vollziehen zu lassen. 

Anzeige erstatten

Zuletzt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden kann. Dennoch sind die Aussichten nicht sonderlich erfolgversprechend. Die Anzeige würde sich auf den Sachverhalt des Eingehungsbetrugs/ Einmietbetrugs stützen und setzt voraus, dass die säumige Mieter bereits bei der Buchung Ihrer Unterkunft in dem Wissen waren, die Miete so oder so nicht zahlen zu können. Jenen Sachverhalt nachzuweisen gestaltet sich aber schwierig. Gelingt es Ihnen nichtsdestotrotz, können Sie die Situation bei der Polizei vor Ort, als auch online melden.

Präventiv vor Mietausfällen schützen

Natürlich können Sie sich vorab informieren und eine kleine Recherche zu den potentiellen Mietern vornehmen. Hierfür steht Ihnen beispielsweise unsere Vermieter Facebookgruppe zur Verfügung. Diese bietet genügend Raum, sich mit anderen intensiv auszutauschen. Negativerfahrungen und säumige Mieter können somit schon im Vorfeld identifiziert werden. 

Abseits dessen haben Sie die Option, die Miete vorab zu verlangen. Handelt es sich tatsächlich um einen längeren Buchungszeitraum, kann zum Beispiel mit sogenannten Abschlagszahlungen gearbeitet werden. Diese müssen dann  in einer regelmäßigen Frequenz erfolgen. Beispielsweise können dafür wöchentliche oder monatliche Abstände herhalten.

Ein abschließender Denkanstoß für Sie: Überlegen Sie sich genau, wie Sie mit Ihrem Fall verfahren möchten. Hinterfragen Sie, ob sich Aufwand und Stress, sowie eventuelle Kosten schlussendlich lohnen. Möglicherweise kann ein Mietausfall auch lediglich als wichtige Erfahrung dienen, aus der man einiges für die Zukunft mitnehmen kann.

FAQ

Was heißt Mietrückstand?

Ein Mietrückstand ist bereits dann erfüllt, wenn die von den Mietenden zu leistende Zahlung nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum einlangt. 

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einem Mietausfall?

Ihre Möglichkeiten in aller Kürze: Sie können zunächst versuchen, die Misslage persönlich zu lösen. Sollte dies nicht in Frage kommen oder scheitern, gibt es darüber hinaus den Weg einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten. Des Weiteren steht es Ihnen offen, eine Anzeige bei der Polizei oder Online zu erstatten. Ebenso können Sie ein Inkassodienst beauftragen und einen Mahnbescheid beantragen. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle jedoch dazu raten, sich bei kleineren offenen Beträgen ganz genau zu überlegen, ob der gesamten Aufwand überhaupt angebracht ist.

Können Sie sich vor Mietausfällen schützen?

Jein. Es ist nunmal so, dass Sie sich allemal vor dem großen Risiko in weiten Teilen schützen können. Doch ein vollkommener und umfassender Schutz ist niemals gewährleistet. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit in unserer Facebookgruppe auszutauschen. In gewissen Fällen kann es außerdem interessant sein Mieter bereits zur Vorkasse zu bitten. Das meint, dass der gesamte Rechnungsbetrag oder gegebenenfalls auch nur in Teilen vor dem Bezug der Zimmer zu zahlen ist. Ob diese Form der Rechnungsabwicklung tatsächlich für Ihre Art der Vermietung sinnvoll und umsetzbar ist, müssen Sie ganz für sich selbst entscheiden.

Die veröffentlichten Informationen auf monteurzimmer.de wurden mit großer Gewissenhaftigkeit recherchiert und erarbeitet, sind jedoch niemals als einzige Quelle zu benutzen. Gerade in rechtlichen Fragen sollten Sie sich bei Entscheidungen entsprechenden fachlichen Rat einholen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für eventuell getroffene Entscheidungen und deren Folgen bzw. für eventuell abgeschlossene Verträge.