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Führen Sie einen Beherbergungsbetrieb oder planen dies und benötigen dafür noch die passenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen. Für Beherbergungsbetriebe sind AGBs durchaus sinnvoll, eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht. Beherbergungsbetriebe schließen üblicherweise keinen schriftlichen Vertrag mit dem Gast, den dann beide unterzeichnen. Beherbergungsverträge kommen bereits automatisch durch eine Buchung zustande und werden vom Gesetzgeber geregelt. Um das Vertragsverhältnis selbst genauer ausgestalten zu können, verwenden Beherbergungsbetriebe meistens Allgemeine Geschäftsbedingungen. Zwingende gesetzliche Vorschriften können anhand von AGBs zwar nicht geändert werden, aber die Haftung kann so verbessert werden und es können beispielsweise potentielle Streitpunkte geregelt werden.

Übliche Bestandteile von AGBs

Sie können Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Haftungsbeschränkung verwenden und anhand dieser eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausschließen oder zumindest erleichtern. Auch eine Hausordnung können Sie in gewissem Rahmen integrieren – An- und Abreisezeiten oder auch der Empfang von Besuch auf den Zimmern kann so geregelt werden.

Es empfiehlt sich, in den AGBs auch Stornoklauseln und Informationen zum Kündigungsrecht anzugeben. Im Beherbergungs­vertrag besteht grundsätzlich kein vorzeitiges Kündigungsrecht. Sie können hier beispielsweise zu Gunsten des Gastes ein Kündigungsrecht des Gastes z.B. unter bestimmten Voraussetzungen, unter Einhaltung bestimmter Fristen oder auch geminderte Stornoentschädigungen für den Fall einer Kündigung einräumen. Auch Streit über Gewährleistungsrechte kann mit Hilfe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgebeugt werden. Wenn Sie hier Ihren Gast darauf hinweisen, dass er gemäß des Gesetzes den Mangel zunächst anzuzeigen hat, weiß sich Ihr Gast so richtig zu verhalten.

Achtung: Verwenden Sie möglichst nur geprüfte Vorlagen für Ihre AGBs! Diese finden Sie zum Beispiel beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unter www.dehoga-bundesverband.de. Denn fehlerhaft gestaltete AGBs führen schnell zu Streit – möglicherweise können auch Wettbewerbsverbände, Verbraucherschützer oder Konkurrenten gegen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Abmahnung vorgehen.

Wie verwenden Sie Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtig?

Damit Ihre AGBs wirklich wirksam werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Ein Hinweis vor Vertragsabschluss, d.h. Sie müssen vor der Buchung des Gastes diesen auf die Geltung Ihrer AGBs hinweisen! Bei der Buchung im Internet sollte der Hinweis idealerweise durch einen Haken in einer Checkbox erfolgen und zwar, bevor die verbindliche Buchung zustande kommt. Verwenden Sie für Ihre AGBs NICHT die Rückseite der Buchung!

2. Ihr Gast muss gemäß der Gesetzgebung die Möglichkeit haben, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Legen Sie dazu Ihre AGBs am Empfang bereit und stellen Sie sie natürlich auch auf Ihrer Internetseite zur Einsicht zur Verfügung.

Achtung: Ihre AGBs nur im Internet zu veröffentlichen, genügt nicht, da dann nicht jeder Gast die Möglichkeit hat, auf diese zuzugreifen.

Noch ein kleiner aber feiner Hinweis

Natürlich können Sie jederzeit individuelle Vereinbarungen mit Ihren Gästen treffen, die dann die entsprechenden Regelungen Ihrer AGBs verdrängen. Eine solche Verdrängung gilt auch bereits bei mündlichen Abmachungen, das sollten Sie selbst stets beachten und Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Ihren AGBs schulen. Erklären Sie Ihnen, wie sie bei Problemen reagieren sollten und vermeiden Sie so Unstimmigkeiten mit Ihren Gästen.

Die veröffentlichten Informationen auf monteurzimmer.de wurden mit großer Gewissenhaftigkeit recherchiert und erarbeitet, sind jedoch niemals als einzige Quelle zu benutzen. Gerade in rechtlichen Fragen sollten Sie sich bei Entscheidungen entsprechenden fachlichen Rat einholen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für eventuell getroffene Entscheidungen und deren Folgen bzw. für eventuell abgeschlossene Verträge.